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   BGH, 13.07.2004 - KVR 2/03   

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https://dejure.org/2004,1993
BGH, 13.07.2004 - KVR 2/03 (https://dejure.org/2004,1993)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - KVR 2/03 (https://dejure.org/2004,1993)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - KVR 2/03 (https://dejure.org/2004,1993)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Untersagung eines Zusammenschlusses; Kriterien für die Prüfung, ob eine marktbeherrschende Stellung vorliegt; Annahme der Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 2; ; GWB § 36 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 2 § 36 Abs. 1
    "Sanacorp/ANZAG"; Ermittlung regionaler Marktverhältnisse; Begriff der marktbeherrschenden Stellung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sanacorp/ANZAG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Indiz für eine marktbeherrschende Stellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Räumliche Marktabgrenzung unter Heranziehung regionaler Märkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kartellsenat zum fusionsbedingten Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung im deutschen Pharmagroßhandel

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kartellsenat zum fusionsbedingten Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung im deutschen Pharmagroßhandel

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Fusionsbedingtes Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung im deutschen Pharmagroßhandel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 1048
  • DB 2004, 2471 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2017 - 4 Kart 6/15

    "Süßwarenkartell"

    Das Kriterium der funktionalen Austauschmöglichkeiten aus Sicht der Nachfrager ist auch für die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes zugrunde zu legen (vgl.: BGH, Beschluss v. 13.07.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301 (1302) - Sanacorp/ANZAG ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rz. 35), so dass im Grundsatz entscheidend ist, welche Anbieter aus Sicht des verständigen Durchschnittsnachfragers unter Berücksichtigung einerseits des räumlichen Bereichs, in welchem dessen Bedarf entsteht, und andererseits eventueller Handelshemmnisse tatsächlicher (z.B. Entfernung, Transportkosten) oder rechtlicher (z.B. Zollschranken) Art als Bezugsalternative in Betracht kommen.
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Gerade wenn ein hoher Marktanteil über Jahre hinweg unangefochten besteht, deutet dies nämlich darauf hin, dass anderen möglicherweise gegenläufigen Faktoren keine entscheidende Bedeutung zukommt (BGH, Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1303 - Sanacorp/ANZAG).

    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe Wochenblatt I; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1304 - Sanacorp/ANZAG).

  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung kann insbesondere schon in der Stärkung der Fähigkeit liegen, nachstoßenden Wettbewerb abzuwehren und den von Wettbewerbern und potentiellen Wettbewerbern zu erwartenden Wettbewerbsdruck zu mindern, um die bereits errungene Marktposition zu erhalten und zu sichern (BGHZ 76, 55, 73 - Springer/Elbe Wochenblatt I; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301, 1304 - Sanacorp/ANZAG).
  • OLG München, 17.06.2010 - U (K) 1607/10

    Kartellrechtsverstoß: Beschränkung des Zugangs zu Geldautomaten für

    Bei der Heranziehung regionaler Teilmärkte zur räumlichen Marktabgrenzung dürfen die Teilmärkte jedenfalls dann nicht durch einen bundeseinheitlichen Kreisradius bestimmt werden, wenn dieser gerade in den Gebieten, in denen eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens in Betracht kommt, die tatsächlich bestehenden und zu erwartenden regionalen Marktverhältnisse nicht hinreichend widerspiegelt (BGH GRUR 2004, 1048, 1049 f. - Sanacorp/ANZAGI ; Bechtold , a. a. O., § 19 Rn. 16, 16 a).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Es kommt somit auf die tatsächlichen Verhältnisse an, nicht auf eine hiervon losgelöste rein statische Radiusbetrachtung um den Verkaufsstandort bzw. die Niederlassung (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2004 - KVR 2/03 , Rn. 13 bei juris - Sanacorp/ANZAG ; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 60 bei juris).
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 U 92/09

    Rechtsfolgen des Formmangels einer Ausschließlichkeitsvereinbarung; Maßgeblicher

    Die Bestimmung des räumlich relevanten Marktes vollzieht sich nach dem Kriterium der Austauschmöglichkeiten aus Sicht der Abnehmerdisponenten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - KVR 2/03, zitiert nach juris, Tz. 10; im Überblick: Möschel in Immenga/Mestmäcker, a. a. O., § 19 Rdnr. 35).
  • BGH, 11.07.2006 - KVZ 41/05

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im kartellrechtlichen Verfahren

    Darüber schwebt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Beschwerdeverfahren (s. dazu BGH, Beschl. v. 13.7.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301 - Sanacorp/ANZAG).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2014 - U (Kart) 51/12
    Nach dem Kriterium der Austauschbarkeit aus Sicht der Nachfrager vollzieht sich desgleichen die räumliche Abgrenzung des relevanten Marktes (vgl.: BGH, Beschluss vom 13.07.2004 - KVR 2/03, WuW/E DE-R 1301 - 1304, zitiert nach juris Rz. 10 - Sanacorp/ANZAG ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2002 - Kart 26/02 (V), WuW/E DE-R 945 - 949, zitiert nach juris Tz. 27; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rn. 35 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Es kommt somit auf die tatsächlichen Verhältnisse an, nicht auf eine hiervon losgelöste rein statische Radiusbetrachtung um den Verkaufsstandort bzw. die Niederlassung (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2004 - KVR 2/03 , Rn. 13 bei juris - Sanacorp/ANZAG ; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - VI-Kart 7/07 (V) , Rn. 60 bei juris).
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